ÖFFENTLICHKEITS- & BEHÖRDENBETEILIGUNG
Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Planungsverfahren in Binau, bei denen eine "Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung" vorgesehen ist. Dies ist der Fall im Rahmen der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes oder des Flächennutzungsplanes. Gemäß der § 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) sind hier die Öffentlichkeit und die von der Planung berührten Behörden beteiligt.
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Binau vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Die Entwürfe der Planunterlagen sind unten stehend aufrufbar. Sie können außerdem zu den Sprechzeiten im Rathaus eingesehen werden.
Aktuell liegen folgende Pläne zur Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung aus:
Bebauungsplanänderung "Sauäcker" – 2. Änderung
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an der Verkündungstafel am Rathaus wird hiermit hingewiesen.
Öffentliche Aussschreibung
Abbruch Areal Großkopf in Binau (PDF-Datei)
Die Ausschreibungsunterlagen werden gegen eine Gebühr von 40,00 € im Rathaus ausgegeben.
Bebauungsplan "Sauäcker"
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an der Verkündungstafel am Rathaus wird hiermit hingewiesen.