13.01.10
Bitte geben sie bei Überweisungen an die Gemeinde Binau künftig immer das zugehörige Buchungszeichen an. Dieses beginnt bei Wasser/Abwasserzahlungen immer mit 5.8888…. , bei Grundsteuerzahlungen mit 5.0100….., bei der Hundesteuer mit 5.0102…… und bei Gewerbesteuerzahlungen mit 5.0101….. ! Das jeweilige Buchungszeichen ist im gültigen Bescheid ersichtlich ! Nur wenn das korrekte Buchungszeichen auf der Überweisung vermerkt ist, kann das neue Buchungssystem der Gemeinde ihre Zahlung auch zweifelsfrei zuordnen.
Natürlich geht diese Bitte auch an alle die einen entsprechenden Dauerauftrag an ihre Bank gegeben haben . Auch bei diesen Zahlungen ist das korrekte Buchungszeichen notwendig.