Ortsrecht, Steuern & Gebühren: Gemeinde Binau

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der Gemeinde Binau

Satzungen, Steuern und Gebühren

Der Gemeinderat als oberstes Entscheidungsorgan einer Gemeinde erlässt Satzungen und Verordnungen. Er beschließt weiter die örtlichen Steuern, Gebühren und Hebesätze.

Steuern

Hebesatz Gewerbesteuer: 380 v. H.

Hebesatz Grundsteuer A: 370 v. H.

Hebesatz Grundsteuer B: 400 v. H.

Hundesteuer:

  • Ersthund 84 Euro
  • zweiter und jeder weitere Hund 168 Euro
  • Kampfhund oder gefährlicher Hund 348 Euro
  • jeder weitere Kampfhund oder gefährlicher Hund 696 Euro
  • Zwingersteuer 252 Euro

Gebühren

Wasserversorgungsbeitrag:
1,89 Euro/Quadratmeter Nutzungsfläche (§36 Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Binau)

Verbrauchsgebühr (seit 1.7.2022):
3,10 Euro/Kubikmeter (§43 Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Binau)

Entwässerungsbeitrag:
1,27 Euro/Quadratmeter Nutzungsfläche (§33 Abwasserversorgungssatzung der Gemeinde Binau)

Klärbeitrag (§33 Abwassersatzung der Gemeinde Binau):
a) mechanisch Teil des Klärwerks 0,52 Euro/Quadratmeter Nutzungsfläche
b) biologischer Teil des Klärwerks 0,52 Euro/Quadratmeter Nutzungsfläche

Schmutzwassergebühr:
3,99 Euro/Quadratmeter (§42 Abwassersatzung der Gemeinde Binau)

Niederschlagswassergebühr:
0,32 Euro/Quadratmetr versiegelter Fläche (§42 Abwassersatzung der Gemeinde Binau)

Waldweg zur Burgruine

Waldweg zur Burgruine

Binauer Apfelgarten

Binauer Apfelgarten

Camping am Neckar

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