Wahlhelfer-Innen für die Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 gesucht
Wahlhelfer-Innen für die Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 gesucht
Stimmzettel ausgeben, den Urnengang beobachten, Wahlzettel auszählen: Am Wahltag übernehmen das ehrenamtlich Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Wahlhelfer kann jeder Wahlberechtigte werden, der folgenden persönlichen Voraussetzungen am Wahltag erfüllt kann: Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz und haben das Mindestalter von 18 Jahren erreicht.
Die Tätigkeit der WahlhelferInnen in den Wahlvorständen erfolgt tagsüber in drei Schichten mit je drei Personen: 08:00 - 12:00 Uhr, 12:00 - 15:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr.
Ab 18:00 Uhr müssen dann alle Mitglieder des Wahlvorstands zur Ergebnisermittlung wieder anwesend sein.
Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelfer als Entschädigung ein „Erfrischungsgeld“ von 50 Euro.
Haben Sie Interesse, dann melden Sie sich gerne bei Frau Klotz 06263/430-13 oder klotz@binau.de.