Ortsrecht & Gebühren: Gemeinde Binau

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Herzlich Willkommen in
der Gemeinde Binau

Steuern und Gebühren

Der Gemeinderat als oberstes Entscheidungsorgan einer Gemeinde erlässt die Satzungen und Verordnungen. Er beschließt weiter örtliche Steuern, Gebühren und Hebesätze.

Unten aufgeführt finden Sie mehr Informationen.

Steuern

Hebesatz Gewerbesteuer: 380 v. H. (ab 2021)

Hebesatz Grundsteuer A: 370 v. H. (ab 2021)

Hebesatz Grundsteuer B: 400 v. H. (ab 2021)

 

Fälligkeiten:

15.02.      Gewerbesteuer

                Grundsteuer größer 30 €

                Grundsteuer 15 € - 30 €

               

15.05.     Gewerbesteuer 2. Vorauszahlung

               Grundsteuer größer 30 €

 

01.07.    Jahreszahler Grundsteuer

 

15.08.     Gewerbesteuer 3. Vorauszahlung

               Grundsteuer größer 30 €

               Grundsteuer 15 € - 30 €

               Grundsteuer kleiner 15 €

               

15.11.      Gewerbesteuer 4. Vorauszahlung

               Grundsteuer größer 30 €

 

Hundesteuer (ab 2022):

  • Ersthund: 84 Euro
  • zweiter und jeder weitere Hund: 168 Euro
  • Kampfhund oder gefährlicher Hund: 348 Euro
  • jeder weitere Kampfhund oder gefährlicher Hund: 696 Euro
  • Zwingersteuer: 252 Euro

Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund. Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.

Gebühren

Wasserversorgungsbeitrag:
1,89 Euro/Quadratmeter Nutzungsfläche (§36 Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Binau)

Verbrauchsgebühr (seit 1.7.2022):
3,10 Euro/Kubikmeter (§43 Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Binau)

Entwässerungsbeitrag:
1,27 Euro/Quadratmeter Nutzungsfläche (§33 Abwasserversorgungssatzung der Gemeinde Binau)

Klärbeitrag (§33 Abwassersatzung der Gemeinde Binau):
a) mechanisch Teil des Klärwerks 0,52 Euro/Quadratmeter Nutzungsfläche
b) biologischer Teil des Klärwerks 0,52 Euro/Quadratmeter Nutzungsfläche

Schmutzwassergebühr:
3,99 Euro/Quadratmeter (§42 Abwassersatzung der Gemeinde Binau)

Niederschlagswassergebühr:
0,32 Euro/Quadratmetr versiegelter Fläche (§42 Abwassersatzung der Gemeinde Binau)

 

Fälligkeiten:

30.03.     1. Abschlag Wasser/Abwasser

30.06.     2. Abschlag Wasser/Abwasser

30.09.     3. Abschlag Wasser/Abwasser

 


Die Kindergartengebühren finden Sie hier.

Waldweg zur Burgruine

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Binauer Apfelgarten

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Camping am Neckar

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