Neue Beschilderung in der Reichenbucher Straße

Bei der jüngst vorgenommenen Verkehrsschau wurden erneut zahlreiche problematisch Punkte in der Gemeinde angesprochen. Besonders die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf Höhe der Schule wurde in der Vergangenheit immer wieder an die Verwaltung herangetragen.
Leider wurde dies auch bei der jüngsten Verkehrsschau, wie bereits so auch bereits in der Verkehrsschau am 28. Januar 2020, abgelehnt.
Die Verkehrsbehörde begründet diese Ablehnung damit, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht vorliegen. Eine Anordnung kommt nur in Betracht, wenn in der Spitzenstunde 50 Fußgänger und mehr gebündelt die Straße überqueren und gleichzeitig mindestens 200 Kfz, und mehr, die zu querende Straße befahren.
Mit der Einführung eines Leitfadens zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen in Baden-Württemberg durch das Ministerium für Verkehr wurde der Einsatzbereich erweitert, und zwar dort wo weniger als 50 Fußgänger, vor allem besonders Schutzbedürftige (Kinder, Mobilitätseingeschränkte wie etwa Blinde oder Sehbehinderte und ältere Menschen) bei Haltestellen sowie Straßen ohne gesicherte Übergänge die Straße queren. Zur Anlage bedarf es aber weiterhin mindestens 200 Kfz in der Spitzenstunde (2000 Kfz/24h) und es sollten mindestens 10 Schutzbedürftige innerhalb von 30 Minuten die Straße queren.
Um hier verlässliche Zahlen zu erhalten, wurde von der Straßenmeisterei Mosbach am 25.10.2022 eine Zählung der Kraftfahrzeuge, sowie der querenden Fußgänger, bei der Schule vorgenommen. Dieses ergab in der Spitzenstunde von 7 bis 8 Uhr 57 die Straße befahrende Fahrzeuge sowie 22 querende Fußgänger (davon 18 Schutzbedürftig).
Weiterhin wurde das Statistikgerätes des Fachdienst Straßen auf Höhe der Reichenbucher Straße 32a vom 15.11.–22.11.2022 installiert. Im genannten Zeitraum liegt das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen bei 504 Fahrzeugen. Somit sind die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg nicht gegeben.
Da sich in der Reichenbucher Straße, in Fahrtrichtung Ortsmitte, linksseitig das Rathaus und die Albert-Schneider-Schule und rechts oben der örtliche Kindergarten befindet, ist die Verkehrsbehörde der Meinung, dass im Nahbereich dieser Einrichtungen eine erhöte Gefahrenlage gegeben ist. Diese Gefahrenlage wird durch das Längsgefälle der Fahrbahn, den Kurvenverlauf, den Bring- und Abholverkehrs und das Vorhandensein von unkontrollierten Querungen noch verstärkt. Daher wurde die Geschwindigkeit in dem Bereich der Hausnummern 32 und 38 A in der Reichnbucher Straße während den Öffnungszeiten der Schule auf 30 km/h beschränkt.